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Nach dem Untergang des Königreiches der Thüringer im Jahre 531 erfolgte allmählich die Eingliederung des Gebietes in das Frankenreich. Das ehemalige Gut der Thüringer Könige, darunter befand sich auch die Siedlung Gotha, ging in den Besitz der fränkischen Herrscher über. Die Franken und insbesondere König, seit 800 Kaiser, Karl der Große (768-814) verstärkten ihren Einfluß in Thüringen durch die Einführung des fränkischen Rechtes und einer Verfassung, der Christianisierung sowie durch die Entwicklung von Handel und Verkehrswesen.
Unter fränkischer Vorherrschaft begann mit dem Zuwachs der Bevölkerung und der Erschließung von neuen Wirtschaftsflächen der intensive Landesausbau des Westthüringer Raumes. Während im 6. Jahrhundert nur landwirtschaftlich und klimatisch günstige Gebiete besiedelt waren, wie zum Beispiel im Kreis Gotha die Fluren der Nesse, Hörsel und Apfelstädt, fanden seit dem 7. Jahrhundert die Dorfgründungen durch Rodungen südlich des Thüringer Waldes statt. Den Thüringern schreibt man solche Neugründungen mit den Endungen: -bach, -dorf und -feld zu; die Siedlungen der Franken sind an den Endungen: -heim und -hausen erkennbar. Die neuen Orte waren systematisch angelegt und durch Fernwege überregional erschlossen. Viele Verkehrsstraßen des Gothaer Landes lassen sich auf fränkische Zeit zurückführen, wie die Fernhandelsstraße „via regia“. Nach der Wende des 1. Jahrtausends wurde die Rodung weiterer Wald- und Sumpfgebiete fortgesetzt. Aus dieser Zeit stammen die Orte mit den Endsilben: -au, -tal, -hof, -kirchen, -stein, -hagen, -hain und -rode.
Die Siedlung Gotha entstand bereits in vorfränkischer Zeit und befand sich am Wiegwasser, früher auch Goth genannt. Hier lokalisierten sich die im Hersfelder Güterverzeichnis des 9. Jahrhunderts „Breviarium sancti Lulli“ registrierten Höfe und Hufen, die als Schenkungen des fränkischen Königs an das Kloster Hersfeld überreicht wurden. Auf den Schenkungen an die Klöster Fulda und Hersfeld beruhen die urkundlichen Ersterwähnungen einer großen Zahl Thüringer Orte.
Die erste schriftliche Überlieferung des Ortes Gotha fand sich in einer Urkunde des Königs Karl des Großen vom 25. Oktober 775, in welcher er dem Kloster Hersfeld den Zehnten von den Ländereien, Wald und Wiesen der villae Cimbero (Zimmern), Gothaha (Gotha) und Hasalaha (unbekannt) überließ. Der Zehnte war eine feudale Abgabe, die etwa dem Zehnten der Gesamternte entsprach.
Das „Breviarium sancti Lulli“ vermerkte, daß Kaiser Karl der Große neben den zahlreichen Ländereien in Thüringen auch 6 Hufen und 6 Höfe in villa Gothaha (Gotha) dem Kloster überreichte. Eine Hufe war die zum Lebensunterhalt einer bäuerlichen Familie erforderliche Hofeinheit, die etwa 7 bis 15 ha betrug. Folgende Dörfer des heutigen Kreises Gotha sollten ebenfalls feudale Abgaben an das Kloster entrichten: Wechmar, Mechterstädt, Sonneborn, Remstädt, Sundhausen, Leina, Wölfis, Molschleben, Günthersleben, Schwabhausen, Siebleben, Pferdingsleben, Friemar, Friedrichswerth, Apfelstädt und Zimmernsupra.
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